Institut für Sinologie Promotion
Eine Promotion im Fach Sinologie kann in einem der sechs Arbeitsbereiche des Instituts angestrebt werden. Mögliche Themenbereiche reichen von klassischer Literatur und Philosophie bis hin zu moderner Gesellschaft und Politik in Greater China. Aufgrund der vielseitigen und interdisziplinären inhaltlichen Ausrichtung unseres Instituts ist ein breites Spektrum von Schwerpunktsetzungen denkbar.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist ein überdurchschnittlich abgeschlossenes Master- oder Magisterstudium in Sinologie oder einem inhaltlich vergleichbaren Fach. Die genauen Anforderungen regelt die Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät. Sonderregelungen sind ebenfalls dort aufgeführt.
Die Promotion dient dem Nachweis der Fähigkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Forschung. Dafür sind zwei Leistungen erforderlich:
- die Anfertigung einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) im Fach Sinologie
- eine mündliche Prüfung (Disputation) über das Thema der Dissertation
Dissertationen können in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden.
Ablauf und nächste Schritte
Kontaktaufnahme
Wählen Sie zuerst einen Schwerpunkt aus und kontaktieren Sie den zutreffenden Arbeitsbereich (zuständige Professor:in). Ihre E-Mail sollte dabei folgendes beinhalten:
- einen tabellarischen Lebenslauf
- Kopien Ihrer akademischen Abschlusszeugnisse
- ggf. Referenzen, falls Sie der betreffenden Person noch nicht persönlich bekannt sind
Betreuungszusage
Vor einer Bewerbung bei der Fakultät benötigen Sie die schriftliche Betreuungszusage der Professor:in.
Einreichung bei der Fakultät
Mit der Betreuungszusage reichen Sie Ihre Unterlagen bei der Philosophischen Fakultät ein. Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Webseite der Fakultät. Die Entscheidung über Ihre Annahme als Doktorand:in trifft die Fakultät.
Immatrikulation
Nach erfolgreicher Annahme müssen Sie sich bei der Universität Heidelberg einschreiben. Alle angenommenen Doktorand:innen in Baden-Württemberg sind gesetzlich verpflichtet, sich ab dem Zeitpunkt der Annahme und für die Dauer ihrer Promotion zu immatrikulieren.