Koreastudien Scheinerwerb
Für den Erwerb von Scheinen ist das Erbringen von Leistungsnachweisen erforderlich. Die Anmeldung zu den Scheinen erfolgt über heiCO. Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Bewertungskriterien können Sie den entsprechenden Kursbeschreibungen auf Moodle entnehmen.
Übersicht
Tabelle
Anmelden/Abmelden | Sie melden sich zum Scheinerwerb über das heiCO an. Ohne Anmeldung können Sie nicht an den Prüfungen teilnehmen und somit auch keinen Schein erwerben. Sie können sich über heiCO bis kurz vor Ende der Vorlesungszeit wieder abmelden. |
Nicht abgemeldet, kurzfristig erkrankt | Wenn Sie kurzfristig erkranken und deshalb an der Prüfung, für die Sie sich angemeldet (und nicht mehr fristgerecht abgemeldet) haben, nicht teilnehmen können, müssen Sie dies unverzüglich mit Attest belegen. Dies ermöglicht es Ihnen gegebenenfalls, an einer Nachprüfung teilzunehmen. Sie verlieren in diesem Fall keinen Prüfungsversuch. Es vermindert ebenfalls nicht die Zahl Ihrer möglichen Prüfungsversuche. |
Nicht abgemeldet, Prüfung abgelegt, nicht bestanden | Wenn Sie die reguläre Prüfung ablegen und nicht bestehen, wird „nicht bestanden“ verbucht. Dies ermöglicht es Ihnen gegebenenfalls, an einer Nachprüfung teilzunehmen. Der Eintrag "nicht bestanden" ist ein Fehlversuch. |
Nicht abgemeldet, nicht erschienen | Wenn Sie sich nicht abgemeldet haben und zur Prüfung ohne Attest-Vorlage nicht erscheinen, wird "Rücktritt unentschuldigt" eingetragen. Damit sind Sie von einer Nachprüfung ausgeschlossen. Der Eintrag "Rücktritt unentschuldigt" ist ein Fehlversuch. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihre zweite Prüfungschance im folgenden Turnus wahrzunehmen. |
Generell werden Kurse insgesamt - nicht deren Einzelleistungen - als bestanden oder nicht bestanden gewertet. Sollten Sie einen Kurs insgesamt nicht bestanden haben, können Sie sich für eine Nachklausur anmelden, sofern Sie dazu berechtigt sind.
In dringenden Fällen kann bei mehreren Leistungsnachweisen in einer Lehrveranstaltung eine davon durch schriftliche Begründung des Fehlens (s.o.) erlassen werden, sodass die Nichterbringung der Leistung nicht negativ verrechnet wird. Bei unentschuldigtem Nichterbringen einer Leistung wird dies mit 0 Punkten in die Berechnung der Gesamtnote eingerechnet. Bei zweifachem Nichterbringen eines Leistungsnachweises innerhalb einer Lehrveranstaltung kann kein Schein erworben werden. Eine bestandene Lehrveranstaltung kann nicht nochmals belegt werden.
Nachklausuren werden in der Regel für das Wintersemester am 15.3., und für das Sommersemester am 15.9. abgehalten. (Liegen diese Termine auf einem Wochenende, gilt der folgende Montag). In Ausnahmefällen kann der Prüfungstermin im Sinne der Studierenden vorgezogen werden.
Abschlussarbeiten
Der Zulassungsantrag für die Abschlussarbeit ist beim Gemeinsamen Prüfungsamt zu stellen. Das Thema der Abschlussarbeit kann innerhalb von einer Woche nach Vergabe zurückgegeben werden. Von dieser Möglichkeit darf nur einmal Gebrauch gemacht werden. Ausnahmen kann der bzw. die Vorsitzende des Prüfungsausschusses oder deren Stellvertretung auf Antrag der Kandidat:innen und nach Anhörung der Betreuer:in gestatten.
Die Abschlussarbeit wird von zwei Prüfern bzw. Prüferinnen unabhängig voneinander begutachtet und bewertet. Eine bzw. einer von ihnen muss ein Professor bzw. eine Professorin sein. Einer bzw. eine von ihnen muss der Betreuer bzw. die Betreuerin der Arbeit sein. Der zweite Prüfer bzw. die zweite Prüferin wird von dem bzw. der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder dessen Stellvertretung bestellt.
Eigenständigkeitserklärung
Bei der Abgabe jeder Hausarbeit ist zusätzlich eine Eigenständigkeitserklärung einzureichen, in der bestätigt wird, dass die Arbeit eigenständig und ohne unzulässige Hilfe verfasst wurde. Zudem muss zusätzlich offengelegt werden, ob und in welchem Umfang KI-basierte oder andere elektronische Hilfsmittel (z. B. Chatbots, Übersetzungstools oder Textkorrekturprogramme) bei der Erstellung der Arbeit verwendet wurden.
Zur Orientierung steht Ihnen anbei eine Vorlag aus der Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Ostasienwissenschaften (Stand 2025) zur Verfügung.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss überwacht die Einhaltung der Studien- und Prüfungsordnungen, entscheidet über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und ist Ansprechpartner bei prüfungsrelevanten Fragen.
Alle wichtigen Informationen zu Aufgaben, Zuständigkeiten und Personen finden Sie auf der angegebenen Seite.