Institut für Sinologie Scheinerwerb
Für den Erwerb von Scheinen ist das Absolvieren von Klausuren oder anderen Leistungsnachweisen erforderlich. Die Anmeldung zu Klausuren und Hausarbeiten erfolgt über heiCo. Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Bewertungskriterien entnehmen Sie bitte der Beschreibung der entsprechenden Kursen auf Moodle.
Übersicht
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Anmelden/Abmelden | Sie melden sich zum Scheinerwerb über das heiCO an. Ohne Anmeldung können Sie keinen Schein erwerben und somit auch nicht an den Prüfungen teilnehmen. Sie können sich über heiCO bis zum Montag der vorletzten Vorlesungswoche wieder abmelden. Dies sollten Sie tun, wenn Sie die Prüfung für den Schein nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt ablegen können, z.B. wegen längerer Krankheit, zu vielen Fehlzeiten oder aus sonstigen Gründen. Melden Sie sich nicht ab, wird der Kurs automatisch verbucht. Melden Sie sich ab, wird hingegen nichts verbucht. |
Nicht abgemeldet, kurzfristig erkrankt | Wenn Sie kurzfristig erkranken und deshalb an der Prüfung, für die Sie sich angemeldet (und nicht mehr fristgerecht abgemeldet) haben, nicht teilnehmen können, müssen Sie dies unverzüglich mit Attest belegen. Dies ermöglicht es Ihnen, an einer Nachprüfung teilzunehmen. Es vermindert ebenfalls nicht die Zahl Ihrer möglichen Prüfungsversuche. |
Nicht abgemeldet, Prüfung abgelegt, nicht bestanden | Wenn Sie die reguläre Prüfung ablegen und nicht bestehen, wird "nicht bestanden" verbucht. Dies ermöglicht es Ihnen, an einer Nachprüfung teilzunehmen. Der Eintrag "nicht bestanden" ist ein Fehlversuch. |
Nicht abgemeldet, nicht erschienen | Wenn Sie sich nicht abgemeldet haben und zur Prüfung ohne Attest-Vorlage nicht erscheinen, wird "Rücktritt unentschuldigt" eingetragen. Damit sind Sie von einer Nachprüfung ausgeschlossen. Der Eintrag "Rücktritt unentschuldigt" ist ein Fehlversuch. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihre zweite Prüfungschance im folgenden Turnus wahrzunehmen. |
Generell werden Kurse insgesamt bestanden oder nicht. Sollten Sie einen Kurs insgesamt nicht bestanden haben, können Sie sich für eine Nachklausur anmelden, sofern Sie dazu berechtigt sind.
In dringenden Fällen kann bei mehreren Leistungsnachweisen in einer Lehrveranstaltung eine davon durch schriftliche Begründung des Fehlens (s.o.) erlassen werden, so dass die Nicht Erbringung der Leistung nicht negativ verrechnet wird. Bei unentschuldigtem Nicht-Erbringen einer Leistung wird dies mit 0 Punkten in die Berechnung der Gesamtnote eingerechnet. Bei zweifachem Nicht-Erbringen eines Leistungsnachweises innerhalb einer Lehrveranstaltung kann kein Schein erworben werden. Eine bestandene Lehrveranstaltung kann nicht nochmals belegt werden.
Nachklausuren werden in der Regel für das Wintersemester am 15.3., und für das Sommersemester am 15.9. abgehalten. (Liegen diese Termine auf einem Wochenende, gilt der folgende Montag). In Ausnahmefällen kann der Prüfungstermin im Sinne der Studierenden vorgezogen werden.
Abschlussarbeiten
Der Zulassungsantrag ist beim Gemeinsamen Prüfungsamt zu stellen. Das Thema der Abschlussarbeit kann innerhalb von einer Woche nach Vergabe zurückgegeben werden. Von dieser Möglichkeit darf nur einmal Gebrauch gemacht werden. Ausnahmen kann der bzw. die Vorsitzende des Prüfungsausschusses oder dessen Stellvertretung auf Antrag des Kandidaten und nach Anhörung des Betreuers bzw. der Betreuerin gestatten.
Die Abschlussarbeit wird von zwei Prüfern bzw. Prüferinnen unabhängig voneinander begutachtet und bewertet. Eine bzw. einer von ihnen muss ein Professor bzw. eine Professorin sein. Einer bzw. eine von ihnen muss der Betreuer bzw. die Betreuerin der Arbeit sein. Der zweite Prüfer bzw. die zweite Prüferin wird von dem bzw. der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder dessen Stellvertretung bestellt.
Zur formellen Anmeldung beim Prüfungsamt melden Sie sich bei Frau Dr. Hieronymus. sabine.hieronymus@zo.uni-heidelberg.de
Mündliche Masterprüfung
Die mündliche Masterprüfung findet in beiden Bereichen (modern & klassisch) nach individueller Vereinbarung mit Ihrem Prüfer statt. Bitte kümmern Sie sich auch hier rechtzeitig um einen Sprechstundentermin und beachten Sie die in der Prüfungsordnung angegebenen Fristen. In dieser Sprechstunde werden mit dem Prüfer der Termin der mündlichen Prüfung sowie die zu prüfenden Themen festgelegt.
Teilen Sie zudem Ihren Prüfungstermin der zuständigen Sachbearbeiterin des Gemeinsamen Prüfungsamtes mit, damit gewährleistet wird, dass Ihre Prüfungsunterlagen dem Institut für Sinologie rechtzeitig vorliegen. Für weitere Details konsultieren Sie bitte die Prüfungsordnung.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss überwacht die Einhaltung der Studien- und Prüfungsordnungen, entscheidet über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und ist Ansprechpartner bei prüfungsrelevanten Fragen.
Alle wichtigen Informationen zu Aufgaben, Zuständigkeiten und Personen finden Sie auf der angegebenen Seite.