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Institut für Sinologie  Bewerbung Auslandsstipendium

Jedes Jahr vergibt das Institut für Sinologie Jahres- und Halbjahresstipendien an herausragende Studierende des Instituts, insbesondere an Teilnehmende des Propädeutischen Jahres, die sich durch exzellente Studienleistungen auszeichnen. 

Die Stipendien für die Volksrepublik China beinhalten:

  • Einen Zuschuss zu den Aufenthaltskosten
  • Den Erlass der Studiengebühren
  • Kostenfreie Unterkunft in einem Wohnheimzimmer
  • Ärztliche Versorgung auf dem Campus

Die Stipendien an der CCU (Taiwan) und NTNU (Taiwan) umfassen:

  • Den Erlass der Studiengebühren
  • Die Bereitstellung von kostengünstigem Wohnraum auf dem Campus

Wichtiger Hinweis: Alle zusätzlich anfallenden Kosten, wie Flugticket, Visumgebühren oder Impfkosten, müssen von den Stipendiaten selbst getragen werden.

Das Stipendium kann nur angetreten werden, wenn das Propädeutikum erfolgreich bestanden wurde. Bei Nichtbestehen muss das Stipendium zurückgegeben werden, und es wird an Kandidaten der Warteliste vergeben.

Bewerbungsprozess

Die Bewerbungsfrist für die Institutsstipendien läuft jeweils vom 01. November bis zum 31. Januar. Alle Bewerbungen sind ausschließlich per E-Mail und in einer Datei (d.h. ein PDF-Dokument im Anhang) an mit dem Betreff „Bewerbung Institutsstipendium“ (unter: stipendien-cn(at)zo.uni-heidelberg.de) einzureichen.

Eine vollständige Bewerbung beinhaltet folgende Unterlagen als Anhang:

  • ein an Frau Prof. Dr. Barbara Mittler gerichtetes Motivationsschreiben mit Informationen über
    • welche Universität bevorzugt wird und warum
    • Dauer des Aufenthalts (ein Jahr oder sechs Monate)
    • wenn sechsmonatiger Aufenthalt: Wann Studienbeginn (Winter- oder Sommersemester)
    • vollständige Adresse, inklusive E-Mail und Telefonnummer
  • ein tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • eine Darstellung des bisherigen Studienganges, der zukünftigen Studienpläne und des Berufswunsches
  • eine Kopie des Abiturzeugnisses
  • ein Transcript of Records (erhältlich im Sekretariat) und/oder Notenliste mit bisher allen bekannten Leistungen (bspw. Klausurnoten Propädeutikum)
  • Mitteilung / Nachweise über außeruniversitäre Aktivitäten

Vorbereitung der Unterlagen

Folgende Formulare werden den Stipendiaten vom Sekretariat ausgehändigt:

Antragsformular der jeweiligen Universität

WICHTIG: Lichtbild nicht vergessen. Im Falle eines Taiwan-Stipendiums Angabe des chinesischen Namens des Studierenden. Bitte die Laufzeit des Reisepasses überprüfen. Die Reisepassnummer muss in das Formular eingetragen werden. Das Antragsformular muss schnellstmöglich, vollständig und in Druckschrift ausgefüllt im Sekretariat abgegeben werden.

Nur für Taiwan -Stipendiaten gilt, dass ein sogenannter „Letter of Motivation“ und eine Kopie des Passes beigefügt werden müssen.

Physical Examination Records

WICHTIG: Der Arztstempel muss über eine Ecke des Passbilds in roter Farbe gestempelt werden. Sonst wird der Stempel in Ostasien als ungültig gewertet. Ebenso zu beachten ist, dass für manche Impfungen ein längerer Impfzeitraum einzuplanen ist. Informationen und Impfungen erhält jeder Student beim Institut für Tropenhygiene der Universität Heidelberg, INF 324. Die ärztliche Untersuchung darf bei Einreise in China jedoch nicht zu alt sein (vor allem der HIV-Test). Der Physical Examination Record muss der Universität in China vorgelegt werden.

Visumsantrag

Um das Visum muss sich jeder Stipendiat selbst kümmern, ebenso wie um die rechtzeitige Buchung eines Fluges. Visa werden in der Regel schnell und unkompliziert von sogenannten Visa-Agenturen ausgestellt. WICHTIG: Die ausreichende Gültigkeit des Reisepasses muss von den Studenten überprüft werden.Für X-Visa sollte der Reisepass bei Reiseantritt noch mindestens ein Jahr, für F-Visa mindestens ein halbes Jahr gültig sein.

Weitere Informationen

Zulassungsbescheid und Visa Antrag zum Studieren in China

Erfahrungsgemäß dauert es einige Wochen, bis die Bestätigung über die erfolgreiche Studienplatzvergabe (Zulassungsbescheid ) der ausländischen Universität in Heidelberg eintrifft. Sobald die Unterlagen da sind, werden die Stipendiaten benachrichtigt und zur Abholung in das Sekretariat gebeten.

Rücktritt vom Stipendium

Ein Rücktritt vom Stipendium ist nur unter Angabe von schwerwiegenden Gründen möglich. Diese müssen per E-Mail dem Sekretariat rechtzeitig, d.h. bis Mitte Mai mitgeteilt werden, damit der Studienplatz nicht verfällt und an einen anderen Studenten im Nachrückverfahren weitergegeben werden kann.

Erfahrungsbericht

Jede*r Stipendiat*in verpflichtet sich mit der Annahme des Stipendiums einen Erfahrungsbericht über das Auslandssemester einzureichen. Dieser ist dem Institut bei einem Stipendium für das Wintersemester spätestens bis zum 01. März, bei einem ganzjährigen Stipendium oder einem Stipendium für das Sommersemester spätestens bis zum 01. September einzureichen.

Gutachten und Referenzschreiben

Gutachten und Referenzschreiben dienen häufig als Nachweis der akademischen Qualifikation – etwa bei Bewerbungen für Master- und Promotionsprogramme, Stipendien oder bestimmte berufliche Positionen.

Alle Hinweise zum Ablauf und zu den benötigten Unterlagen finden sie auf der angegebenen Seite.