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Koreastudien Anerkennung und Anrechnung von Leistungen

Wenn Sie bereits in einem anderen Rahmen für Ihr Studium relevante Leistungen erworben haben, können Sie diese für Ihr Fachstudium in Heidelberg unter bestimmten Umständen anerkennen bzw. anrechnen lassen.

Von Anerkennung spricht man dabei – vereinfacht erklärt – wenn Sie diese Leistungen im Rahmen eines Studiums, entweder an einer deutschen oder ausländischen Hochschule, erbracht haben; Anrechnung betrifft Leistungen, die außerhalb dieses Kontextes, z.B. während einer beruflichen Ausbildung, erbracht wurden. 

Für die Anerkennung und Anrechnung von Leistungen ist grundsätzlich die Fachstudienberatung zuständig. Nach einem Auslandsaufenthalt können sowohl inhaltliche als auch sprachliche Kurse anerkannt werden; Grundlage dafür ist das Learning Agreement, das sicherstellt, dass die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten den vereinbarten Studienzielen entsprechen und die Vorgaben der Universität erfüllt sind. Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Fachstudienberatung. 

Näheres zur Anerkennung und Anrechnung von Leistungen finden Sie zudem in der Satzung der Universität zum Thema.