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Erasmus und Auslandsaufenthalt

Grundsätzliche Informationen zur Anrechenbarkeit von im Ausland erworbenen Leistungen finden Sie hier.

Im Falle eines Auslandaufenthalts über das Dezernat Internationale Beziehungen oder über die Austauschprogramme der Sinologie und Japanologie schließen Sie vor Ihrer Abreise über die Studienberatung der Kunstgeschichte Ostasiens ein sogenanntes Learning Agreement ab. Im Learning Agreement werden die während Ihres Aufenthalts zu erbringenden Leistungen und deren spätere Anerkennung im Vorfeld geregelt. Änderungen und Ergänzungen können während des Auslandsaufenthalts in Absprache mit der Studienberatung gemacht werden. Um spätere Probleme bei der Anrechnung zu vermeiden, informieren Sie bitte zeitnah die Studienberatung über alle Planänderungen. Das aktuelle Formular für ein Learning Agreement finden Sie hier

Die im Ausland erbrachten Leistungen sind nach der Rückkehr der IKO-Studienberatung vorzulegen. Praktika dürfen ebenfalls nach Absprache mit der Studienberatung im Ausland erbracht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung von im Ausland erbrachten Sprachkursen (Chinesisch und Japanisch) nur nach Absprache mit der Sinologie oder Japanologie möglich ist!

Der ERASMUS-Austausch wird mit dem Fachkoordinator für Asienwissenschaften geregelt. Eine Liste der aktuellen Fachkoordinator:innen finden Sie hier. Genauere Angaben zur Anrechnung von während eines ERASMUS-Aufenthalts im Ausland erbrachten Studienleistungen finden Sie auch hier.

Bei der Anrechnung von Studienleistungen im In- und Ausland findet die von der Philosophischen Fakultät der Universität Heidelberg erarbeitete Anerkennungssatzung Anwendung, die auch der Lissabon-Konvention zur Anerkennung von im Ausland erbrachter Studienleistungen entspricht.
 

 

Verantwortlich: SH
Letzte Änderung: 01.10.2025
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