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FAQ Studium

Häufig gestellte Fragen von Studierenden am Institut für Kunstgeschichte Ostasiens

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  Gleichstellung

Allgemein

  1. Wann kann ich meine Prüfungsunterlagen (Klausuren, Hausarbeiten etc.) abholen?

    Sämtliche BA/MA Prüfungsunterlagen (Klausuren, Hausarbeiten, etc.) der Studierenden müssen zwei Jahre im Institut aufbewahrt werden. Sobald die gesetzliche Aufbewahrungspflicht (jeweils zu Semesterende, d.h. Ende Februar bzw. Ende August) abgelaufen ist, können diese Unterlagen an die Studierenden zurückgegeben werden. Die Unterlagen liegen bis jeweils Ende April / Ende Oktober im IKO-Sekretariat (Raum 209) bereit, nicht abgeholte Unterlagen werden anschließend vernichtet.

  2. Was muss ich bei der Ausstellung eines Transcript of record beachten?

    Die Erstellung eines Transcript of record erfordert bis zu drei Tage Vorlauf. Melden Sie sich hierfür bitte bei Frau Wakita, unserer HisPos-Beauftragten.

  3. Wie kann ich Studiengänge am ZO kombinieren?

    Eine aktuelle Übersicht der Kombinationsmöglichkeiten, Modul- und Kurshandbücher und Prüfungsordnungen der Studiengänge am ZO finden Sie auf dieser Seite.

Gleichstellung

  1. Was muss ich als Studentin im Falle einer Schwangerschaft beachten?

    Informieren Sie eine/n Fachstudienberater/in über Ihre Schwangerschaft. Verwenden Sie für diese Mitteilung bitte das Formular unter https://www.uni-heidelberg.de/studium/imstudium/formalia/mutterschutz_studentinnen.html und beachten Sie die dort gegebenen Hinweise und gesetzlichen Regelungen zum Mutterschutz.

  2. Wo kann ich mich zum Thema Gleichstellung informieren?

    Auf den Webseiten des Gleichstellungbüros der Universität Heidelberg finden Sie Informationen zum Thema Gleichstellung, über dessen Initiativen sowie AnsprechpartnerInnen.

  3. Wo finde ich Beratungsangebote beim Vorgehen gegen sexuelle Belästigung, Mobbing und Diskriminierung?

    Das Gleichstellungbüro der Universität Heidelberg bietet Ihnen eine erste Anlaufstelle im Falle eines Vorfalls oder informiert sie präventiv. Rechtliche Grundlagen sowie Hinweise zum Verfahren finden Sie auf dessen Webseite sowie in der "Broschüre gegen sexuelle Belästigung, Stalking und Mobbing, Unterstützungsangebote und Prävention".

 

Verantwortlich: SH
Letzte Änderung: 22.01.2019
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