Hinweise für Gutachtenanfragen

  1. Gutachten/Referenzschreiben kann nur erstellen, wer Sie näher kennt. Wenden Sie sich daher nur an Dozenten, bei denen Sie eine nennenswerte Zahl von Lehrveranstaltungen besucht haben bzw. - im Falle von Gutachten für weiterführende Studiengänge - an den Betreuer Ihrer Abschlussarbeit.
  2. Kein Dozent ist verpflichtet, Ihnen ein Gutachten zu schreiben. Dies ist reine Kulanz. Bedenken Sie, dass dies mit einem erheblichen und unvergüteten Zusatzzeitaufwand verbunden ist, der irgendwo dazwischengeschoben werden muss. Es ist daher unerlässlich (und eigentlich selbstverständlich), dass Sie
    • alle Unterlagen beifügen, d.h. das, was Sie an die Stelle, wo Sie sich bewerben, schicken, z.B. Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, und alle Informationen zu der Stelle (Ausschreibung, Programmbeschreibung etc.); genaue Adresse und Modalitäten, wo bis wann und wie was hingeschickt werden soll; fügen Sie dem eine Auflistung der beim betreffenden Dozenten belegten Kurse mit Bewertung sowie - so gegeben - den Titel Ihrer Abschlussarbeit bei, die Sie bei dem Dozenten geschrieben haben
    • diese Unterlagen mit Ihrer Gutachtenbitte RECHTZEITIG an die Dozenten richten, d.h. sobald Sie wissen, dass Sie sich bewerben wollen; absolutes MINIMUM für eine Begutachtung sind ZWEI WOCHEN in der Vorlesungszeit (außerhalb derselben nur nach voriger Absprache), da die Dozenten Ihre Unterlagen sichten und ein Gutachten verfassen müssen; dies muss, wie gesagt, irgendwo zwischen die sonstige Arbeit geschoben werden. Erbitten Sie daher das Gutachten/Referenzschreiben nicht rechtzeitig und mit kompletten Unterlagen, kann von vornherein keine Begutachtung erfolgen. Beachten Sie dies daher sorgfältig.
Zuletzt bearbeitet von: AF
Letzte Änderung: 12.03.2024
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