Scheinerwerb

Häufig gestellte Fragen von Studierenden am Institut für Kunstgeschichte Ostasiens

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Allgemein

  1. Wann kann ich meine Prüfungsunterlagen (Klausuren, Hausarbeiten etc.) abholen?

    Sämtliche BA/MA Prüfungsunterlagen (Klausuren, Hausarbeiten, etc.) der Studierenden müssen zwei Jahre im Institut aufbewahrt werden. Sobald die gesetzliche Aufbewahrungspflicht (jeweils zu Semesterende, d.h. Ende Februar bzw. Ende August) abgelaufen ist, können diese Unterlagen an die Studierenden zurückgegeben werden. Die Unterlagen liegen bis jeweils Ende April / Ende Oktober im IKO-Sekretariat (Raum 209) bereit, nicht abgeholte Unterlagen werden anschließend vernichtet.

  2. Was muss ich bei der Ausstellung eines Transcript of record beachten?

    Die Erstellung eines Transcript of record erfordert bis zu drei Tage Vorlauf. Melden Sie sich hierfür bitte bei Anmeldung

    Für alle Veranstaltungen, für die Sie einen Schein erwerben möchten, müssen Sie sich online über das LSF anmelden. Dies gilt für bei uns eingeschriebene Bachelor- und Masterstudierende im Haupt- und Nebenfach, sowohl für benotete als auch für unbenotete Teilnahmescheine. Ohne Anmeldung können Sie nicht an den Prüfungen teilnehmen und auch keinen Schein erwerben.

    Studierende des auslaufenden Magisterstudienganges Ostasiatische Kunstgeschichte können sich nicht online für die Prüfungen anmelden und werden weiterhin ausschließlich Papierscheine erhalten.

    Die Anmeldungen werden im Wintersemester vom 15. November bis 15. Dezember und im Sommersemester vom 15. Mai bis 15. Juni freigeschaltet.

     

    Abmeldung

    Sollten Sie nach der Anmeldung beschließen, doch keinen Schein zu machen (z.B. bei Krankheit oder längeren Fehlzeiten), können Sie sich bis zum Montag der letzten Vorlesungswoche über das LSF abmelden. Ansonsten gilt eine Nicht-Teilnahme an der Prüfung (oder der Vorlesung, Exkursion, Hausarbeit etc.) als Fehlversuch. Melden Sie sich fristgerecht ab, wird nichts verbucht und Sie haben die Möglichkeit, den Kurs im nächsten Turnus wieder zu belegen, ohne dass ein Fehlversuch vermerkt ist.

     

    Nicht-Teilnahme an der Prüfung ohne Abmeldung

    Wenn Sie nach der Abmeldefrist kurzfristig erkranken und deshalb an der Prüfung, für die Sie sich angemeldet haben, nicht teilnehmen können, müssen Sie dies unverzüglich durch Attest belegen. Der Eintrag "Attest" im LSF ermöglicht es Ihnen, an einer Nachprüfung teilzunehmen oder im folgenden Turnus die Prüfung regulär abzulegen, ohne dass ein Fehlversuch vermerkt ist.

    Wenn Sie ohne fristgerechte Abmeldung und ohne Attest-Vorlage zur Prüfung nicht erscheinen, gilt dies als Fehlversuch und Sie sind von einer Nachprüfung ausgeschlossen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre zweite Prüfungschance im folgenden Turnus wahrzunehmen.

     

    Prüfung nicht bestanden

    Wenn Sie die reguläre Prüfung ablegen und nicht bestehen, ist dies ein Fehlversuch. Sie haben dann die Möglichkeit, an einer Nachprüfung teilzunehmen oder die Prüfung im folgenden Turnus abzulegen.

     

    Kontakt

    Bei Fragen zur online Anmeldung wenden Sie sich an die HISPOS-Beauftragte des IKO Mio Wakita.

    ://www.zo.uni-heidelberg.de/iko/institute/staff/wakita/">Frau Wakita, unserer HisPos-Beauftragten.

 

Responsible: SH
Latest Revision: 2018-05-23
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