Prozedere bei Abschlussarbeiten

Adobe Checkliste für den Bachelor-Abschluss

 

BA-Arbeiten sollten jeweils vom Vorlesungsbeginn des Sommersemesters an bis zum 15.5. bzw. vom Vorlesungsbeginn des Wintersemesters an bis zum 15.11. in den Sprechstunden ihres gewählten Betreuers angemeldet werden. In begründeten Fällen können Sie mit Zustimmung des Betreuers auch andere Anmeldetermine wählen. (Seitens des Prüfungsamtes gibt es keine zeitlichen Vorgaben.) Bitte bringen Sie zur Anmeldung alle nötigen Formulare mit und klären Sie entsprechend zeitig alle Fragen inhaltlicher oder verfahrenstechnischer Art.

  1. Anmeldeformulare im Prüfungsamt holen. Anmeldefristen (siehe jeweilige Prüfungsordnung) beachten.
  2. Bei einem Betreuer (i.d.R. Professoren; ferner sind Privatdozenten prüfungsberechtigt) eigener Wahl anmelden (Anmeldevoraussetzungen siehe jeweilige Prüfungsordnung). Mitbringen:
    • Beleg über die Gegebenheit der Anmeldevoraussetzung (wird im Falle von BA im Instituts-Sekretariat anhand der vorgelegten Scheine ausgestellt; in den anderen Abschluss-Fällen alle Scheine mitbringen, dann bestätigt der Betreuer auf dem entsprechenden Prüfungsamt-Formular die Gegebenheit der Voraussetzungen. Achtung: im Falle, dass ein Kurs besucht wurde, aber der benotete Schein wg. noch nicht erfolgter Korrektur noch nicht vorliegt, kann der Schein auf dem Formular als "nachzureichend" vermerkt werden. Über das grundsätzliche Bestehen des Kurses ist jedoch eine schriftliche Bestätigung - auch per Mail - des Dozenten erforderlich. Noch gar nicht belegte Kurse sind KEINE "nachzureichenden" Scheine). Bei der Anmeldung wird das Thema der Arbeit endgültig abgesprochen und in das entsprechende Prüfungsamt-Formular eingetragen. Der hier festgelegte Titel ist VERBINDLICH. (Titelzusätze im Sinne von zusätzlichen Ober- oder Untertiteln sind jedoch anschließend noch hinzufügbar)
      Das Thema muss die Arbeit als eigenständig ausweisen. Legen Sie daher eine Liste Ihrer Hausarbeiten mit Nennung des Kurses und Dozenten vor, damit dies in Zweifelsfällen überprüft werden kann.
  3. Die Abschlussarbeit in gängigem elektronischem Format (vorzugsweise als word-file) sowie die benutzten Internetquellen sind auf CD zusammen mit der gedruckten Arbeit abzugeben. Literaturangaben in der Arbeit bitte in alphabetischer Reihung angeben ohne gesonderte Listung von Internetquellen und i.d.R. auch ohne sonstige Untergliederungen.
    Das Literaturverzeichnis, welches alle Genres, also Monographien, Zeitungs-/Zeitschriften-/Buchbeiträge und ggf. Internetquellen und sonstige Quellen (z.B. bei Filmen oder Musik die DVD-/VCD/-CD/-MC-Ausgaben) umfasst, muss einen substantiellen Teil an originalsprachlicher Literatur aufweisen. Diese muss im Text der Arbeit auch erkennbar ausgewertet werden zum Nachweis der Sprachkompetenz. Bei originalsprachlichen Einträgen gilt die Reihenfolge: 1. Umschrift, 2. Schriftzeichen, 3. Übersetzung in runden Klammern.
  4. Die Länge der Abschlussarbeiten (Richtwerte: BA-Arbeit: 35 Seiten, Master-Arbeit: 60 Seiten, Magisterarbeit: 80 Seiten) bemisst sich nach dem Haupttext (also ohne Literaturverzeichnis, Anhänge etc.) auf Basis einer Formatierung in 12 pt, eineinhalbzeilig. Abweichungen um 10% nach oben oder unten sind unproblematisch. Sollten sich aus besonderen Gründen größere Abweichungen ergeben, halten Sie bitte zuvor Rücksprache mit Ihrem/Ihrer Betreuer/Betreuerin.
  5. Abgabe der Arbeit im Prüfungsamt: Empfehlung: das Abgabedatum im Prüfungsamt in die Gutachterexemplare einstempeln lassen und die Arbeit den Betreuern ins Fach legen oder ihnen persönlich abgeben, da der Hauspostweg und damit Zeit gespart wird. Informieren Sie beide Gutachter per Email, sobald die Arbeit abgegeben wurde.

 

Zuletzt bearbeitet von: SV
Letzte Änderung: 12.03.2024
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