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Buchersatz

Ist ein entliehenes Buch verloren gegangen oder beschädigt worden, so ist hierfür Ersatz zu leisten. Bei Beschädigung richtet sich der zu zahlende Betrag nach dem Ausmaß des Schadens. Bei Verlust richtet sich der zu zahlende Betrag nach der Seitenzahl des Buches, der Art des Bindens und dem voraussichtlichen Arbeitsaufwand für die Neubeschaffung bzw. Kopie des Werkes. Die genaue Ersatzordnung kann bei der Bibliotheksaufsicht oder beim Bibliothekar erfragt werden.

Der Mindestbetrag für ein verlorengegangenes Buch setzt sich aus den Ersatzanschaffungskosten und 20,00 € Bearbeitungsgebühr zusammen!

Um Missverständnisse zu vermeiden sind deshalb alle Bibliotheksnutzer dazu angehalten, Bücher vor dem Ausleihen zu überprüfen und eventuelle Schäden wie etwa Flecken, lose Seiten und Markierungen sofort zu melden.

Web-Beauftragter: AF
Letzte Änderung: 11.05.2023
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